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Fragen und Antworten zum Genussrecht

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Was sind Genussrechte?
Mit der Emission von Genussrechten haben wir eine Form der Finanzierung gewählt, die im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgreich praktiziert wird. Als Anleger nehmen Sie mit Ihrem Kapitalbeitrag an unseren Erträgen teil und erwerben damit interessante Renditeaussichten. Die Genussrechte von German Pellets bieten Ihnen die Chance auf eine Verzinsung von 8 Prozent. Im Kapitalmarkt sind Genussrechte eine etablierte Form der Geldanlage.

Was macht das Genussrecht von German Pellets so attraktiv?
Sie erhalten mit dem Genussrecht von German Pellets die Chance auf eine sehr attraktive Verzinsung und damit die Möglichkeit am Wachstum eines etablierten, profitablen und in Europa führenden Unternehmens zu profitieren.
German Pellets hat die Zukunftsperspektiven der erneuerbaren Energien früh erkannt und konsequent ein lukratives Segment besetzt. Innerhalb von nur sechs Jahren haben wir uns an die Spitze der europäischen Holzpellet-Produzenten vorgearbeitet. Jetzt bietet sich die Chance, in weiteres Wachstum zu investieren. Als solide finanziertes und wirtschaftendes mittelständisches Unternehmen laden wir Investoren zu einer Anlage ein.

Wie zeichne ich die Genussrechte?
Sie müssen nur den Zeichnungsschein ausfüllen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen telefonisch zur Verfügung (Telefon: 03841 - 3030 6666). Den Zeichnungsschein können Sie downloaden oder bei uns anfordern.

Ab wann wird mein Anlagebetrag verzinst?
Die Zinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem Ihr Anlagebetrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird.

Auf welches Konto muss ich meine Geldanlage einzahlen?
Begünstigter: German Pellets Genussrechte GmbH
Kontonummer: 1 0000 605 40
Bankleitzahl: 140 510 00
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Verwendungszweck: Genussrechtskapital, Vorname, Name, Wohnort des Genussrechtsinhaber, Kundennummer (wenn vorhanden)

Wann sind die Zinsen bei diesem Investment fällig?
Die Auszahlung der Zinsen für das abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils bis zum 30. März des Folgejahres fällig, erstmals also bis zum 30. März 2011. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Gesellschaft noch nicht festgestellt sein, ist die Auszahlung der Zinsen zehn Kalendertage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fällig.

Muss ich etwas tun, um die Zinsen zu erhalten?
Die Zinsen werden Ihnen von uns überwiesen. Sie müssen nichts weiter tun.

Erhalte ich als Kunde von German Pellets bei diesem Investment Sonderkonditionen?
Genussrechtsinhaber, die zugleich Kunde der German Pellets-Gruppe sind und als Endverbraucher Holzpellets von German Pellets beziehen, erhalten neben dem jährlichen Zins in Höhe von 8 Prozent p.a. eine Gutschrift von 20,- Euro pro bei der German Pellets-Gruppe gekaufter und bezahlter Tonne Holzpellets. Dieses Angebot gilt für haushaltsüblichen Mengen bis zu 10 Tonnen pro Jahr und pro Anleger.

Wofür verwendet German Pellets das Geld aus dem Genussrecht?
German Pellets hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Durch den Aufbau weiterer Produktionskapazitäten, Akquisitionen und durch nachhaltige Investitionen in den Markt beabsichtigen wir in den nächsten Jahren erfolgreich und gesund zu wachsen. Ziel ist, unser Wachstumspotential in verschiedenen Bereichen des Holzpelletmarkts weiter auszuschöpfen. Unter anderem wollen wir angrenzende Wertschöpfungsstufen erschließen, das Contracting-Geschäft mit Großabnehmern ausbauen und Marktanteile in weiteren europäischen Verbrauchermärkten gewinnen.

Kann ich meine Genussrechte übertragen?
Ja, jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, abtreten oder vererben. Sie müssen die Genussrechte nur so stückeln, dass sowohl die bei dem bisherigen Genussrechtsinhaber verbleibenden als auch die an jeden neuen Genussrechtsinhaber übertragenen Genussrechte die Mindestzeichnungssumme von 2.500,- Euro nicht unterschreiten. Der darüber hinausgehende Betrag muss durch 250 teilbar sein.
Darüber hinaus müssen Sie uns den Namen, die Anschrift und die Bankverbindung des neuen Genussrechtsinhabers schriftlich mitteilen. Wir bestätigen Ihnen dann die Übertragung.

Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, das ist möglich. Als Ratenanleger müssen Sie uns eine Ermächtigung zur Einziehung der jeweils fälligen Raten erteilen.

Gibt es bei dem Genussrecht eine Mindestzeichnungssumme?
Ja. Sie beträgt 2.500,- Euro. Alle darüber hinausgehenden Beträge müssen durch 250 teilbar sein.

Wie lange darf ich die Genussrechte behalten?
Es gibt keine Laufzeitbeschränkung der Genussrechte. Sie können Sie auf unbestimmte Zeit halten.

Muss ich die Zinszahlungen dieser Geldanlage versteuern?
Zinserträge und Veräußerungsgewinne aus diesen Genussrechten unterliegen der Abgeltungssteuer. Es fallen eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, bezogen auf die Abgeltungssteuer, sowie bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer an. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent werden im Wege des Vorwegabzugs von German Pellets an das Finanzamt Wismar abgeführt. Über die Zahlung dieser Steuer erhält der Anleger eine Bescheinigung.

Muss ich einen Freistellungsauftrag ausfüllen?
Nein. Freistellungsaufträge können nur von Kreditinstituten entgegengenommen werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen über die ökologische Geldanlage?
Gerne stehen wir Ihnen während der Bürozeiten telefonisch Rede und Antwort (0 38 41 - 30 30 66 66). Darüber hinaus finden Sie bei uns im Internet auch viele interessante Informationen (www.german-pellets.de).

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Erfahren Sie mehr über Genussrechte von German Pellets.

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